Adrian Grell

Gestalttherapeut (DVG)
Paartherapeut (DVG)
Heilpraktiker für Psychotherapie

Kosten

SELBSTZAHLER

Gestalttherapie als wissenschaftliche Fachrichtung der Psychotherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Die Kosten für eine Gestalttherapie tragen Sie selbst oder Ihre private Kranken(zusatz)versicherung übernimmt die Kosten. 

Vorteile für Selbstzahler:innen bei Gestalttherapie

  • ein Therapieplatz kann zeitnah angeboten werden, lange Wartezeiten entfallen in der Regel
  • eine seelische Krankheit gemäß der Diagnosekriterien ICD-11 und DSM-V muss nicht zwingend vorliegen
  • ein Eintrag in die Krankenakte entfällt – relevant bei bevorstehender Verbeamtung
    oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung
  • kein Beantragungsverfahren bei der Krankenkasse
  • aktive und selbstbestimmte Rolle bei der Entscheidung für den psychotherapeutischen Prozess
  • die Sitzungen können zeitlich und inhaltlich individuell gestaltet und genau den Bedürfnissen angepasst werden

Ich unterstütze die Initiative „Soziales Honorar“ und biete daher Tarife ab 55 EUR – 85 EUR für unterschiedliche Einkommenssituationen an. 

 – Supervision: 90 EUR für 60 Minuten

 – Lehrtherapie: 55 EUR – 85 EUR, je nach Einkommenssituation

Folgende Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Visa, MasterCard, American Express sowie alle Debit-Karten + Apple Pay & Google Pay
  • Lastschrift
  • Klarna (inkl. Zahlung in 30 Tagen, Ratenzahlung, Lastschrift, SofortÜberweisung)
  • GiroPay
  • Überweisung

ÜBERGANGSTHERAPIE

Sie suchen dringend einen Psychotherapieplatz, bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten? Sie sind nicht in der Lage, die Kosten für die private Finanzierung einer Psychotherapie zu tragen? Sie haben schon bei mindestens 5 Psychotherapeuten angefragt und überall Absagen erhalten oder die Wartezeit beträgt mindestens 6 Monate?

Als zugelassener Gestalttherapeut im Netzwerk Übergangstherapie darf ich für Klienten 12 kostenfreie Sitzungen als Krisenintervention anbieten. Voraussetzung: Die Genehmigung zur Übergangstherapie durch ihre Krankenversicherung oder durch ihren Arbeitgeber. 

Wenn sie in einer Krise sind und zeitnah keinen Platz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten bekommen, lohnt sich für Sie vielleicht der Versuch, eine Übergangstherapie über Ihre gesetzliche / private Krankenversicherung oder Ihren Arbeitgeber zu beantragen.

Bevor Sie mich anrufen oder mir eine eMail schreiben, bitte ich Sie um Rückfrage beim Netzwerk Übergangstherapie per Telefon (Mo. – Fr. 9 bis 13 Uhr unter (0212) 22 65 94 30) oder über dieses Kontaktformular um zu erfahren, ob Ihre Krankenversicherung bzw. Ihr Arbeitgeber Teil des Netzwerks sind.

Erst wenn Sie dort eine Zusage für eine Übergangstherapie erhalten haben, können wir einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Nach einer Zusage können Sie 12 Sitzungen mit Hilfe der Übergangstherapie genehmigt bekommen und sich in der Zeit für einen kassenfinanzieren Therapieplatz umsehen oder als Selbstzahler:in Ihre Therapie bei mir fortführen.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN

Wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten für eine Gestalttherapie (teilweise oder vollständig) erstattet werden.

Fragen Sie am besten ganz konkret bei Ihrer Versicherung danach, ob die Kosten für Gestalttherapie als Heilpraktikerleistungen für Psychotherapie (HeilprG) übernommen werden und in welchem Umfang.

Ist dies der Fall, können Sie die von mir ausgestellten Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen und bekommen die Kosten erstattet.

REGELVERSORGUNG GESETZLICHE KRANKENKASSEN

Wenn Sie auf die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse angewiesen sind, kann ich Ihnen leider keinen Therapieplatz anbieten. Meine Klient:innen zahlen entweder selbst oder bekommen die Therapiekosten von ihrer privaten Versicherung erstattet.

In Deutschland werden psychotherapeutische Leistungen nur sehr eingeschränkt von den gesetzlichen Krankenkassen abgedeckt. Die Kosten für die meisten Therapieverfahren werden nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen.

Anders als zum Beispiel im EU-Ausland gehört Gestalttherapie in Deutschland nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Außerdem müssen Sie beachten, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen nur dann für Therapiestunden zahlen, wenn eine seelische Krankheit nachgewiesen wird, die in Ihrer Krankenakte aufgeführt wird.

Wenn Sie die Therapiekosten nicht zahlen können oder möchten, wenden Sie sich bitte an einen Therapeuten, der eine Kassenzulassung besitzt und dessen Therapieangebot von den gesetzlichen Kassen übernommen wird. Das sind in Deutschland nur vier Therapieverfahren: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und systemische Therapie.

Kontaktdaten von Psychotherapeut:innen, die eine Kassenzulassung besitzen, können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.